- Eigenkapital
- im Gegensatz zum ⇡ Fremdkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren ⇡ Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden (⇡ Selbstfinanzierung).- 1. Buchmäßiges E.: Es ergibt sich in der ⇡ Bilanz als Differenz zwischen den Aktivposten (⇡ Vermögen, ⇡ Rechnungsabgrenzung, ⇡ Bilanzierungshilfen) und den ⇡ Verbindlichkeiten, ⇡ Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Unterbewertungen (Überbewertungen) von Aktivposten und Überbewertungen (Unterbewertungen) von Passivposten mindern (erhöhen) das ausgewiesene E. Das effektive E. ist wegen der ⇡ stillen Reserven bzw. stillen Verluste nur bei Verkauf bzw. Liquidation feststellbar.- 2. Reales E.: Es wird erhöht durch Einlagen der Eigentümer bzw. Kapitalerhöhungen durch Beschluss der Anteilseigner (bei Kapitalgesellschaften und Kommanditeinlagen) oder durch erzielte Gewinne; vermindert durch Entnahmen bzw. Kapitalherabsetzungen oder Verluste.- 3. Ausweis in der Bilanz: a) Bei Einzelunternehmen und den vollhaftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften werden Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen auf den (variablen) E.-Konten erfasst. Soweit in den Gesellschaftsverträgen feste Kapitalanteile (Festkonten) vereinbart sind, werden Kapitalveränderungen über andere Gesellschafterkonten (Privatkonto, Darlehenskonto u.Ä.) erfasst. Solange die Pflichteinlage des Kommanditisten nicht eingezahlt ist, sind Gewinnanteile diesem E.-Konto gutzuschreiben, darüber hinausgehende einem Darlehenskonto als Verbindlichkeit. Ein ⇡ negatives Kapitalkonto entsteht, wenn die Kommanditeinlage durch Verluste oder (verbotene) Entnahmen mehr als verbraucht ist.- b) Bei Kapitalgesellschaften ist gemäß § 266 III HGB eine Gliederung wie folgt vorgesehen:I. Gezeichnetes Kapital (nominelles Haftungskapital)II. Kapitalrücklagen (aus Agio, Zuzahlungen u.Ä.)III. Gewinnrücklagen (aus dem Ergebnis gebildete)1. Gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG)2. Rücklage für eigene Anteile (§ 272 IV HGB)3. satzungsmäßige Rücklagen4. andere GewinnrücklagenIV. Gewinnvortrag/VerlustvortragV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.⇡ Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind vor dem Anlagevermögen auf der Aktivseite auszuweisen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen dürfen gemäß § 272 I HGB auch offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt werden, sofern der verbleibende Betrag als Eingefordertes Kapital in der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird und der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag gesondert als Forderung ausgewiesen wird. Ist das E. durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich durch weitere Verluste eine ⇡ Unterbilanz, so ist ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (§ 268 III HGB) auszuweisen.- c) Sonderposten mit Rücklageanteil sind zwischen dem E. und den Rückstellungen auszuweisen, da es sich um unversteuerte Eigenkapitalteile handelt, die später möglicherweise Steuerverpflichtungen in nicht vorher bestimmbarer Höhe auslösen.- Die Abk. EK wird für die Teilbeträge des ⇡ verwendbaren Eigenkapitals verwendet.- 4. E. als Finanzierungsmittel: E. steht dem Unternehmen im Gegensatz zum Fremdkapital im Prinzip unbefristet zur Verfügung. Es sollte nach der ⇡ goldenen Bilanzregel in Höhe des langfristig gebundenen Vermögens vorhanden sein. Unter dem Gesichtspunkt seiner Funktion als haftendes Kapital (Garantiekapital) ist E. eine Voraussetzung für die Möglichkeiten der Aufnahme von Fremdkapital.- Kreditinstitute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern, bes. zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, ein angemessenes haftendes E. haben (§ 10 KWG) (⇡ Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Institute).- 5. Eigenkapitalbeschaffung: Voraussetzung ist, dass der Eigenkapitalgeber im Gewinn (Ausschüttungen und Substanzsteigerungen bzw. Wertsteigerungen der Anteile) eine ausreichende Verzinsung seines eingesetzten E. und eine als angemessen empfundene Vergütung für die Übernahme der unternehmerischen Risiken erwarten kann. Literatursuche zu "Eigenkapital" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.